Mit der Änderung des bayerischen Feuerwehrgesetzes werden die vielen freiwilligen Feuerwehren im Allgäu gestärkt

21.06.2017
Foto: MAK - Fotolia
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„Wir stellen die Weichen, damit unsere Feuerwehren auch in Zukunft regen Zulauf haben!“, erklärt der CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag und Kemptener Abgeordnete Thomas Kreuzer. Der Landtag hat am Mittwoch wichtige Änderungen beim  Bayerischen Feuerwehrgesetz beschlossen.

„Unter anderem wird die Altersgrenze für den Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahre angehoben“, sagt Kreuzer. „Damit wollen wir das Einsatzkräftepotenzial für die vielen freiwilligen Feuerwehren vor Ort sichern. Dazu gehört auch, dass Kinder im Alter von sechs Jahren in Form einer Kinderfeuerwehr an dieses wichtige Ehrenamt herangeführt werden können.“ Den Gemeinden wird daher die Möglichkeit eröffnet, die Nachwuchsarbeit ihrer Feuerwehr erheblich zu stärken.

Im Landkreis Oberallgäu sind rund 100 Feuerwehren unermüdlich für die Sicherheit ihrer Mitmenschen im Einsatz. Künftig wird die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleichtert. „Alleine in meiner Heimatstadt Kempten sind mehrere Hundert Ehrenamtliche in sechs freiwilligen Feuerwehren tätig: Für dieses starke Engagement ein herzliches Vergelt’s Gott!“, sagt Kreuzer.

Wie üblich waren auch bei dieser Gesetzesänderung alle betroffenen Verbände eng ins Verfahren eingebunden. Die Änderung des Feuerwehrgesetzes trägt dabei auch deutlich die Handschrift der CSU-Fraktion: „Zusätzlich zu den geplanten Erleichterungen war uns wichtig, dass die Feuerwehr auch bei Übungen auf öffentlichen Straßen künftig die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen durch das Aufstellen von Verkehrszeichen treffen kann“, erläutert Kreuzer abschließend. „Das durfte bisher nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde.“