Thomas Kreuzer: “Stiftungszuschüsse sind ein wichtiger Baustein zum Erhalt der Kirchen im Allgäu”

07.05.2015

Die Bayerische Landesstiftung hat Zuschüsse zum Erhalt und zur Sanierung von kirchlichen Baudenkmälern im Allgäu bewilligt. Wie der CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag und Kemptener Abgeordnete Thomas Kreuzer mitteilt,  hat der Stiftungsrat insgesamt 29.000 Euro als Zuschuss für zwei Projekte im Oberallgäu freigegeben.

Der Austausch maroder Dachbalken, die Sanierung feuchten Mauerwerks sowie die Neuverschindelung der faulenden Holzfassade lassen die Pfarrkirche St. Martin in Kreuzthal (Gemeinde Buchenberg) wieder rustikal erstrahlen. Aufgrund der aufwendigen Arbeiten an der kleinen Kirche aus dem Jahr 1746 wurde der Zuschuss für die Sanierungskosten nachträglich um 4000 Euro auf insgesamt 24.000 Euro erhöht. Die Gesamtkosten der Behebung der Schäden betragen 871.924 Euro.

„Es ist für die gesamte Region wichtig, dass die Martinskirche mit ihren außergewöhnlichen Holzschindelwänden so umfassend saniert wurde“, sagte Thomas Kreuzer. „Gerade die vielen romantischen Kirchen und Kapellen im Allgäu sind ein Anziehungspunkt für Touristen und prägen das Ortsbild vieler Gemeinden.“

Die Renovierung der katholischen Pfarrkirche St. Michael in Krugzell (Gemeinde Altusried) wird von der Bayerischen Landesstiftung ebenfalls mit 5000 Euro bezuschusst. „So soll sichergestellt werden, dass die über 500 Jahre alte unter Denkmalschutz stehende Kirche auch künftig für Gottesdienste, Taufen und Trauungen genutzt werden kann“, erklärte Kreuzer. Ein Schwerpunkt der Außenrenovierung und der statischen Instandsetzungsarbeiten wird das Dachwerk und die doppelstöckige Westempore sein. „Es freut mich, dass die Bayerische Landesstiftung dazu beiträgt, bedeutende Baudenkmäler und Orte des Glaubens zu erhalten und sich bei ihrer Frühjahrssitzung für die Bezuschussung der beiden Projekte im Oberallgäu entschieden hat“, so der CSU-Politiker.
 
Die Bayerische Landesstiftung besteht seit 1972 und fördert vorrangig bauliche Maßnahmen im sozialen und kulturellen Bereich. Dabei werden nur Maßnahmen unterstützt, deren Förderung nicht zu den Pflichtaufgaben von Staat und Kommunen gehören. Voraussetzung ist die öffentliche Nutzung der Baudenkmäler beziehungsweise eine regelmäßige öffentliche Zugänglichkeit. Seit ihrer Gründung hat die Stiftung auf diese Weise über 500 Millionen Euro an Zuschüssen und Darlehen bewilligt und damit rund 8.000 Vorhaben finanziell unterstützt.