Der Freistaat bleibt mit der Förderung aus dem Kulturfonds ein starker Partner der Kulturschaffenden im Allgäu

22.05.2019

„Mit 185.000 Euro für die weitere Sanierung und den Umbau des Museums für Stadtgeschichte im Zumsteinhaus in Kempten sowie 11.300 Euro für die Unterbringung des Stadtarchivs im neuen Museumsdepot zeigt sich der Freistaat weiterhin als ein verlässlicher Partner der Kulturförderung im Allgäu. Für die Folgejahre sind weitere 23.000 Euro für das Museumsdepot eingeplant“, sagt der Kemptener Abgeordnete und CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag Thomas Kreuzer.

Über die Verteilung der Mittel des Kulturfonds in Höhe von über 6,5 Millionen Euro im Bereich Kunst hatte der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags beraten und der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen heute beschlossen. Damit können in diesem Jahr 140 Kulturprojekte in ganz Bayern gefördert werden. In Kempten wird heuer auch die Verwandlung einer Fußgängerunterführung in ein künstlerisch gestaltetes Reflektarium durch die Künstlergruppe k-art-on e.V. mit 5.000 Euro gefördert, im Folgejahr sollen nochmals 1.000 Euro in das Projekt fließen. Der Cultura e.V. Wiggensbach erhält 8.500 Euro um das Kulturvermittlungsprogramm arts in touch – Kultur zum Anfassen (Musik) – fortzusetzen. „Der Kulturfonds ermöglicht es den Menschen in Bayern, das kulturelle Leben mitzugestalten und kreative Ideen einzubringen. Als bislang bundesweit einzigartige Landesleistung trägt der Kulturfonds ganz maßgeblich zur kulturellen Vielfalt in unserer Heimat bei“, sagt Kreuzer.
 
Bayernweit gehen rund 2,5 Millionen Euro an die nichtstaatlichen Museen. Weitere Förderbereiche sind die Musikpflege mit rund 1,3 Millionen Euro, die Theater mit rund 608.400 Euro und die Zeitgenössische Kunst mit 905.460 Euro. Der Bereich Archive, Bibliotheken und Literatur erhält 602.400 Euro und 192.600 Euro gehen an Laienmusikvereine für ihre Baumaßnahmen an Proberäumen. In der Denkmalpflege werden zwei Vorhaben mit 119.100 Euro weitergefördert. Für Kulturzentren stehen 133.900 Euro und für sonstige kulturelle Veranstaltungen 146.400 Euro bereit. Der Internationale Ideenaustausch wird heuer mit 9.000 Euro bedacht.
 
Eine wichtige Nachricht an die Kulturschaffenden für das nächste Jahr: Neu am Verfahren ist, dass die Antragsfrist um einen Monat von 1. November auf 1. Oktober des Vorjahres vorverlegt wurde. Für Vorhaben in 2020 gilt also der Stichtag 1. Oktober 2019. Damit wird auf die Tatsache Rücksicht genommen, dass  zahlreiche kulturelle Veranstaltungen schon in der ersten Jahreshälfte stattfinden. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird die Kulturschaffenden über die Verlegung des Termins noch einmal auf geeigneten Informationskanälen informieren.