Start für neues Programm zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung

Hohe Zuschüsse können beantragt werden

13.12.2018

„Die Gemeinden im Freistaat können seit Anfang Dezember Fördermittel beantragen, um Funklöcher bei der Mobilfunkversorgung zu schließen und Gebiete aufzurüsten, die bisher noch mit Sprachmobilfunk unversorgt sind“, sagt der CSU-Landtagsfraktionsvorsitzende und Kemptener Abgeordnete Thomas Kreuzer. Mitte November hatte die EU-Kommission das bayerische Förderprogramm genehmigt, das noch von der damaligen Wirtschaftsministerin Ilse Aigner auf den Weg gebracht und von Wirtschaftsminister Franz Josef Pschierer vorangetrieben wurde.

 „Mit dem bundesweit ersten Mobilfunk-Förderprogramm wollen wir in ganz Bayern eine leistungsfähige digitale Infrastruktur schaffen, die konkrete Lebenssituation der Menschen verbessern und den ländlichen Raum zukunftsfähig machen“, sagt Kreuzer. Der Freistaat unterstützt die Kommunen beim Bau von Masten in bisher unversorgten Gebieten. Sie erhalten bis zu 80 Prozent Förderung, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf sogar bis zu 90 Prozent. Das Programm ist ein Angebot an die Kommunen, das freiwillig genutzt werden kann.
 
Dabei können die Gemeinden wählen, ob sie einen direkten Bauauftrag erteilen oder eine Baukonzession vergeben. In der ersten Variante errichtet die Kommune den Mast selbst und vermietet ihn an die Netzbetreiber. Die Gemeinde bekommt volle technische Unterstützung durch die Netzbetreiber. Sie kann den Mast nach Ablauf der Bindungsfrist verkaufen. Die Kommunen werden dabei mit Muster¬ausschreibungen und -verträgen unterstützt. Alternativ vergibt die Gemeinde eine Baukonzession an ein Unternehmen. Dieses plant, baut und betreibt den Mobilfunkmast auf eigenes Risiko. Darunter fallen auch Aufgaben der Standortsuche, Grundstückssuche, Zuwegung, Strom- und Datenanbindung.
 
Interessierte Kommunen können sich an das Mobilfunkzentrum bei der Regierung der Oberpfalz wenden. Es ist bayernweit für die Abwicklung des Förderprogramms zuständig, berät im Vorfeld, bearbeitet die Anträge und zahlt die Mittel aus. Ob Gemeinden am Förderprogramm teilnehmen können, kann anhand der Karte der Ist-Versorgung festgestellt werden. Sie ist unter www.mobilfunk.bayern abrufbar. Für das Förderprogramm ist entscheidend, dass in der Gemeinde ein bisher mit Sprachmobilfunk unversorgtes Gebiet liegt und von den Netzbetreibern in den nächsten drei Jahren nicht verpflichtend oder eigenwirtschaftlich erschlossen wird.